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Mathias Kött

Rechtsanwalt Kött studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Währenddessen absolvierte er Praktika bei einer Unternehmensberatung in Köln sowie an verschiedenen Gerichten in Gießen und Düsseldorf. Nach dem Abschluss des ersten Staatsexamens war Rechtsanwalt Kött als wissenschaftlicher Mitarbeiter für eine führende internationale Großkanzlei im Bereich Gesellschaftsrecht/Mergers & Acquisitions tätig. Sein Rechtsreferendariat absolvierte Rechtsanwalt Kött im Bezirk des OLG Frankfurt a.M. mit Stationen beim Amtsgericht Wiesbaden, der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, einem überregional tätigen Notariat sowie einer Kanzlei mit den Schwerpunkten Straf- und Erbrecht. Seit 2023 ist Herr Kött als selbstständiger Rechtsanwalt zugelassen.